Was man beim Winterdienst auf dem eigenen Grundstück beachten sollte
Winter im Sinne des Winterdienstes gilt vom 1. November bis 31. März. Jede Stadt, Landkreis oder Kommune hat dabei seine eigene Satzung in Bezug auf die Tageszeiten der Räumung sowie der Räumbreiten. Die Haus+Grund Redaktion sprach mit dem Experten Sebastian Glatter, Geschäftsführer von Roßberg Garten-, Landschafts- und Umweltbau
in Wolfenbüttel. Gemeinsam haben wir einen Blick auf den Winterdienst geworfen – und zwar von oben.
Herr Glatter, wie verhält sich die Winterdienst-Lage in Braunschweig?
In der Stadt Braunschweig gilt die Räumpflicht werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. Die Räumbreite beträgt 1,2 Meter. Jeder Bürger hat das Recht, diese Satzung bei der Stadt Braunschweig anzufordern. Als einige der wenigen Städte hat Braunschweig sogar einen eigenen Flyer zum Thema Winterdienst entwickelt!
Was sind die größten Fehler, die man dabei machen kann? Und was passiert, wenn man der Räumung von eigenen Grundstücksflächen nicht nachkommt? Der größte Fehler ist, der Räumpflicht nicht nachzukommen; hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, was mit einem Bußgeld belegt werden kann. Sollte es zu Personenschäden kommen, erlischt jeder Versicherungsschutz!
Welche Pflichten kommen dabei auf Vermieter, bzw. Hauseigentümer zu?Ein Vermieter kann den Winterdienst im Mietvertrag regeln und diese Pflicht an Mieter weitergeben, allerdings obliegt die Überwachung der Durchführung weiterhin dem Eigentümer.
… wann ist es ratsam einen externen Winterdienst zu beauftragen?
Sobald man nicht gewährleisten kann zu den gesetzlichen Räumzeiten vor Ort zu sein oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen seinen Räumpflichten nicht nachkommt, sollte man auf jeden Fall einen externen Winterdienst beauftragen. Hierbei ist zu beachten, dass das beauftrage Unternehmen eine dementsprechende Haftpflichtversicherung für den Winterdienst hat, dies kann man sich vom Unternehmen jederzeit schriftlich bestätigen lassen. Obacht ist geboten, wenn Sie einen Nachbarn, Freund oder andere Privatperson bitten, Ihren Dienst zu übernehmen. Hier ist der Grundstückseigentümer weiterhin in der Haftung und in der Pflicht, die Ausführung zu überwachen.
Jetzt zum Garten: Wie bekomme ich den winterfest?
Je naturnaher ein Garten ist, desto weniger Vorbereitung bedarf es durch die menschliche Hand. Laub auf dem Rasen sollte aber nicht über den Winter liegen bleiben, ansonsten kommt es zu Fäulnis und unschönen braunen Stellen im Rasen. In den Beeten kann Laub allerdings oft verbleiben, als Kälteschutz und natürlicher Dünger, auch bietet es unzähligen Käfern und Insekten einen perfekten Winterschutz.
Und wohin mit empfindlichen Pflanzen?
Kübelpflanzen sollten je nach Art entweder in einen frostfreien lichten Bereich gestellt werden oder mit ausreichend Laub oder Reisig eingepackt werden. Jeder Garten für sich bedarf einer einzigartigen Pflege und Werterhaltung. Hierbei spielen nicht nur die Bedürfnisse des Gartens eine große Rolle sondern auch der einzelne Geschmack des Gartenbesitzers.
Ich habe hohe Bäume auf meinem Grundstück stehen. Was muss ich da im Winter beachten?
Eine regelmäßige Kontrolle von Bäumen ist wichtig um Schäden zu erkennen und mögliche Gefahren abzuwenden. Die „Verkehrssicherungspflicht“ legt fest, dass ein Baumeigentümer dafür zu sorgen hat, dass von einem Baum keine Gefahr ausgeht bzw. entsprechende Vorkehrungen treffen muss, um Dritte zu schützen. Dies gilt auch für Privatleute – und demzufolge auch für Bäume in Privatgärten. Der Eigentümer muss also dafür sorgen, dass ein Baum stabil und standsicher ist.
Wann könnte es brenzlig werden?Frühe Herbststürme sind für die Bäume immer am gefährlichsten. Das nasse Laub hängt schwer an den Bäumen, obwohl sie sich schon in der Winterruhe befinden und so nicht mehr flexibel sind. Außerdem sind meistens die Böden durch andauernden Regen aufgeweicht.
… und was, wenn ich den Verdacht habe, dass er morsch sein könnte?
Die Beauftragung eines staatlich geprüfter Baumkontrolleurs ist bei großen und alten Bäumen sinnvoll – nicht nur um Gefahren einschätzen zu lassen, sondern auch um Gewissheit zu erlangen, welche möglichen Kosten für eine Baumpflege oder im schwersten Fall für eine Entfernung des Baumes entstehen.
Sie nutzen Flugdrohnen in Ihrer Arbeit. Wie präzise lässt sich damit ein Schaden erkennen?
Die Möglichkeit, mit einer Flugdrohne Bilder rund um den Baum aus jedem Winkel, Höhe und Abstand zu machen, erleichtert im erheblichem Maße das Erfassen von Schäden und Präzisieren von Baumgutachten. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass nicht nur der Baum kontrolliert werden kann, sondern auch Gebäudekontrolle durchgeführt werden können. Ebenso lassen sich Dachrinnen oder ggf. lose Dachziegel kontrollieren.